Gemeinnützig vererben

Zu Lebzeiten möchten Sie sicherstellen, dass Sie eine bedeutsame Wirkung mit Ihrer Unterstützung von DONUM VITAE Bayern erlangen und legen dies in Ihrem Testament fest.

Es ist ein kostbarer Beitrag für unsere Gesellschaft – gerichtet an Mütter, Väter, Kinder und Familien. Hilfesuchende erhalten qualifizierte Beratung und Unterstützung zur Linderung ihrer Not.

Wer sein Vermögen oder einen Teil - dem Vermächtnis im Testament - gemeinnützig vererbt, tut das ohne steuerlichen Abzug. Wir als anerkannte, gemeinnützige Organisation und sind von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommt Ihre Zuwendung ungeschmälert bei den Hilfebedürftigen an.

Wünschen Sie nähere Informationen, freuen wir uns, wenn Sie mit unserer Landesgeschäftsstelle Kontakt aufnehmen.

Schreiben Sie uns unter info@donum vitaedonum-vitae-bayerndonum vitae..de oder rufen Sie uns gerne an unter 089 / 51 55 67 70.

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